VVN-BdA Stade

Presseerklärung zum »Goldaper Heimattreffen« 2002


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© VVN-BdA Stade 2003


Im Rahmen des bevorstehenden »Heimattreffens« der »Kreisgemeinschaft Goldap/Ostpreußen« (im Folgenden KG Goldap), das vom 30.8. bis 1.9.2002 in Stade stattfindet, werden der Landkreis Stade und die KG Goldap das 50-jährige Jubiläum der gemeinsamen Patenschaft feiern. Wir geben dazu folgende Erklärung ab:

Wir haben in der Vergangenheit mehrfach ausführlich über die KG Goldap berichtet und ihre Aktivitäten dokumentiert. Die KG Goldap arbeitet, wie auch die anderen »ostpreußischen« Heimatkreisgemeinschaften, eng mit ihrem Dachverband, der »Landsmannschaft Ostpreußen« (im Folgenden LO), zusammen. Die LO, in deren Bundesvorstand der Goldaper Kreisvertreter Stephan Grigat Mitglied ist, legt die Leitlinien für die Arbeit der Heimatkreisgemeinschaften fest und koordiniert deren Tätigkeiten »in der Heimat«, d.h. im Nordosten Polens und im russischen Gebiet Kaliningrad.

Es liegt daher nahe, sich mit der LO zu beschäftigen, zumal sie in der Vergangenheit einige Male in den überregionalen Schlagzeilen präsent war. Auch der Festredner des letztjährigen »Heimattreffens«, Rene Nehring, ist Mitglied im Bundesvorstand der LO.

t Die LO beansprucht das ehemalige Ostpreußen als deutsches Gebiet. In der Präambel ihrer Satzung (Fassung vom Nov. 1999) heißt es:

»Die LO ist der Zusammenschluß der Ostpreußen und aller Menschen, die sich zu Ostpreußen bekennen. Die Ostpreußen sind seit dem Jahre 1945 unter Bruch des Völkerrechts und Verletzung der Menschenrechte getrennt. Die LO setzt Ostpreußen in seiner Gesamtheit und in seinen Stadt- und Landkreisen fort.«

In Artikel 2 der Satzung heißt es:

»Die Landsmannschaft tritt im Sinne der Charta der deutschen Heimatvertriebenen für die Verwirklichung der Menschenrechte, des Selbstbestimmungsrechts, des Rechts auf die Heimat, für die Durchsetzung eines internationalen Vertreibungsverbotes, sowie für die Entwicklung wirksamer Volksgruppenrechte, die nationale und staatliche Einheit Deutschlands unter Einschluß Ostpreußens in Frieden und Freiheit in einem freien und geeinten Europa ein.«

Die Formulierung »in Frieden und Freiheit« sowie der Verweis auf den - in der »Charta der Heimatvertriebenen« proklamierten - Gewaltverzicht ist dabei Verschleierungstaktik und bedeutet nicht, dass sich die LO mit international gültigen Verträgen abfindet. So schrieb LO-Sprecher Wilhelm von Gottberg 1998 in der Festschrift »50 Jahre Landsmannschaft Ostpreußen«:

»Die Geschichte geht weiter und sie wird über ungerechte und rechtlich fragwürdige Verträge hinweggehen.«

t Während einer Tagung der »Ostpreußischen Landesvertretung« (in diesem jährlich tagenden Gremium, das sich als Exilparlament versteht, sitzen Vertreter aller Heimatkreisgemeinschaften) im November 2000 definierte v. Gottberg als verbandspolitische Ziele u.a. die Verwirklichung »des Rechts auf die Heimat« sowie die Verbesserung der »in unseren Augen unbefriedigenden Situation der heimatverbliebenden Landsleute«. Was darunter zu verstehen ist, hatte er zusammen mit seinem Stellvertreter Bernd Hinz bereits zwei Jahre vorher in der o.g. Festschrift ausgeführt:

»Dabei gilt es für das südliche Ostpreußen über die positiven Ansätze im Nachbarschaftsvertrag hinaus ein kodifiziertes Volksgruppenrecht zu erwirken, das den dort lebenden deutschen Landsleuten eine umfassende Selbstverwaltung und Autonomie sichert, das sich auf den kulturellen, wirtschaftlichen, fiskalischen, steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen, verwaltungsmäßigen, gerichtlichen und parlamentarischen Bereich erstreckt.«

Es dürfte wohl jedem klar sein, dass mit der Verwirklichung dieser Ziele die Existenz des polnischen Staates beendet wäre, zumal ähnliche Forderungen auch von der »Landsmannschaft Schlesien« und der »Pommerschen Landsmannschaft« erhoben werden.

t Eine von der LO im März 2001 durchgeführte »Kreisvertretertagung« verabschiedete Grundsatzpapiere des LO-Bundesvorstandes zum »Selbstverständnis der Heimatkreisgemeinschaften in der LO« und zur »Arbeit der Heimatkreisgemeinschaften«. Diese veranlassten Ende März 2001 den Aussiedlerbeauftragten der Bundesregierung, Jochen Welt, nach seiner Rückkehr von einer Reise in den Nordosten Polens eine Presseerklärung zu veröffentlichen. Darin heißt es u.a.:

»Mit Besorgnis registrierte Welt, dass in Teilen der deutschen Minderheit aus den Reihen der Landsmannschaften versucht wird, mit revanchistischem Gedankengut Fuß zu fassen.«

t Auch beim Umgang mit Rechtsextremisten zeigt die LO keine Berührungsängste. So pflegt sie weiterhin freundschaftliche Kontakte zum »Schulverein zur Förderung der Rußlanddeutschen in Ostpreußen«, der eng mit der »Aktion Deutsches Königsberg« und der »Gesellschaft für Siedlungsförderung in Trakehnen« zusammenarbeitet. Die beiden letztgenannten Organisationen gehören zum Imperium des Kieler Neofaschisten Dietmar Munier (Muniers »Arndt-Verlag« wird im Bundesverfassungsschutzbericht 2001 erwähnt). Auch zur diesjährigen Jubiläumsveranstaltung des »Schulvereins« schickte die LO eine Grußadresse, ihre Verbandszeitung »Das Ostpreußenblatt« berichtete ausführlich. Zu Referenten bei Vorträgen des »Schulvereins« zählten in den zurückliegenden Jahren u.a. der bekannte Rechtsextremist Alfred Mechtersheimer (Vors. der rechtsextremen »Deutschland-Bewegung«) und NPD-Aktivist Horst Mahler.

t Um die Umsiedlung der Deutschen nach dem zweiten Weltkrieg als Unrecht hinzustellen, muss die LO den Nationalsozialismus verharmlosen. Im »Ostpreußenblatt« vom 10.11.2001 schreibt der stellvertretende Redaktionsleiter Peter Fischer:

»Sieht man von dem verfehlten Einsatz deutscher Truppen 1900 in China ab, so drehte sich unser Kriegsgeschehen wesentlich um die Selbstbehauptung innerhalb der zumeist von außen angefochtenen Mittellage unseres Landes.«

Zum jüngsten Urteil gegen den Nazi-Kriegsverbrecher Friedrich Engel schreibt »Ostpreußenblatt«-Autor Jochen Arp am 13.7.2002:

»Ist die deutsche Justiz noch bei Trost? Die Frage drängt sich auf angesichts des Urteils, das die Große Strafkammer ... gegen den 93-jährigen ehemaligen Offizier Dr. Friedrich Engel wegen eines angeblichen Kriegsverbrechens verhängte ... Die Verurteilung sei falsch, erklärte er. Jede Erschießung sei schrecklich. ...fragte er die Richter, wie denn anders die Exekution der 59 Partisanen hätte vollzogen werden sollen: ÆAlle 59 auf einen Schlag erschießen? Mit Schalldämpfern schießen? Die Toten jeweils mit Planen zudecken? Oder jeden der 59 allein an einem Ort erschießen?' ... Eng befangen in politischer Korrektheit, glaubten sie (die Richter), sich antifaschistisch gebärden zu müssen. Sie führten eine Justiz vor, die nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun hat...«

Diese wenigen Passagen sollten zunächst genügen, um die Politik der LO zu charakterisieren.

Landkreis und Stadt Stade sowie die Fraktionen sollten sich öffentlich erklären, ob sie weiterhin die Patenschaft mit einem Verband pflegen wollen, der nach gleichen Prioritäten arbeitet und die oben ausgeführten Vorgaben seines Dachverbandes mit entwickelt und umsetzt.

Der frühere stellv. Kreisvertreter und »Vater der Patenschaft«, Karl von Buchka, ist weiterhin Ehrenmitglied der KG Goldap. Von Buchka war bis 1932 Landrat im früheren Kreis Kehdingen (Sitz: Freiburg). Nach der Zusammenlegung des Kreises Kehdingen mit dem Kreis Stade wurde er Landrat im damals ostpreußischen Kreis Goldap. Er ließ sich nach seiner Flucht aus Ostpreußen erneut in Freiburg nieder. Er wurde Mitglied der CDU und deren Bezirksvorsitzender, wurde in den Stader Kreistag gewählt und stellvertretender Landrat. Von 1953 - 57 gehörte er dem Bundestag an. Seine vorherige Mitgliedschaft in der NSDAP (Mitgliedsnummer 1683854) und seine Tätigkeit als Obertruppführer beim Stab der SA-Standarte 44 wird in allen biographischen Vorstellungen über ihn verschwiegen. Von Buchka war 1939 Mitherausgeber des »Heimatbuches des Kreises Goldap«, in dem es im Vorwort heißt:

»Der gesamte Heimatgedanke ist im Deutschland Adolf Hitlers neu belebt und gestärkt worden.«