VVN-BdA Stade

Fester Bestandteil deutscher Außenpolitik:

Die Landsmannschaft Ostpreußen


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© VVN-BdA Stade 2003


Dieser Abschnitt gibt einen kurzen Einblick in die Entstehung und die Tätigkeit der in Hamburg ansässigen »Landsmannschaft Ostpreußen e.V.« (im folgenden LMO). Das Kapitel ist übertragbar auf fast alle anderen landsmannschaftlichen Verbände wie die »Schlesische Landsmannschaft«, die »Sudetendeutsche Landsmannschaft«, um die bedeutendsten zu nennen. Dies ist kein Zufall. Die landsmannschaftlichen Verbände sind nicht nur das Werk von geflüchteten oder umgesiedelten Bewohnern aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten, die sich zur Vertretung ihrer sozialen Interessen organisieren wollten. Nein, die Verbände spielen auf der gleichen Klaviatur wie politische Kräfte, die das Ziel von Großdeutschland nie aufgegeben haben. Der von Staats wegen erhobene, verfassungsmäßig verankerte Anspruch der BRD als Schutzmacht für Bevölkerungsgruppen im Ausland, die sich zum »Deutschtum« bekennen oder deutscher Abstammung sind, sorgt im Ausland für - berechtigtes - Mißtrauen. Daher ist es für die offizielle Außenpolitik zur Zeit noch problematisch, diesen Anspruch allzu offen zu vertreten. Diese »Marktlücke« erfüllen hervorragend die landsmannschaftlichen Verbände, die sich als Interessenverteter von Betroffenen ausgeben. Nach außen privat oder gemeinnützig, erfüllen sie in Wirklichkeit als sogenannte Mittlerorganisationen Funktionen der deutschen Außenpolitik.

Der Anfang

Das Gründungsdatum der LMO fällt in den Oktober 1948. Bereits 1945, wenige Wochen nach der Niederschlagung des Faschismus, hatten sich in örtlichen und regionalen Zusammenschlüssen außer »Sudetendeutschen«, »Schlesiern«, »Pommern«, »Baltendeutschen« auch ehemalige »Ostpreußen« gesammelt.

Diese regionalen Zusammenschlüsse wurden in der Regel als kirchliche Hilfskommitees oder Notgemeinschaften vollzogen. Federführend waren dabei Personen, die sich bereits im nationalsozialistischen Staatsgefüge als Experten fürs Großdeutsche bewährt hatten.

Gegenüber den alliierten Behörden gab man vor, die aus den ehemaligen Ostgebieten Geflüchteten und Umgesiedelten bei der Integration in der neuen Heimat zu betreuen. Tatsächlich wurden gleichzeitig aber der Aufbau landsmannschaftlicher Strukturen betrieben und die spätere Gründung der Landsmannschaften vorbereitet .

Dieses Unterfangen schien unmittelbar nach dem Krieg noch zu riskant: die Alliierten hatten ein Verbot für Verbände ausgesprochen, die die Beschlüsse des Potsdamer Abkommens nicht anerkannten. Dieses Verbot galt also auch für Vereinigungen, die die neue Grenzziehung in Europa bekämpften.

Mit dem Aufkommen des Kalten Krieges wurde dieses Verbot aufgeweicht. Am 3. Oktober 1948 fand in den Gebäuden der Hamburger Elbschloßbrauerei die Gründungsversammlung der LMO statt. Führende Teilnehmer dieser auserlesenen Herrenrunde waren die Herren Dr. Schreiber und Dr. Gille, die beiden ersten Bundessprecher der LMO.

Die politische Ausrichtung

Die politischen Standpunkte der LMO werden im wesentlichen durch ihre Wochenzeitung »Das Ostpreußenblatt« formuliert. Dem seit 1950 erscheinenden »Ostpreußenblatt« ist ein eigenes Kapitel dieser Broschüre gewidmet. Trotzdem sollen hier einige Schwerpunkte beschrieben werden, weil sie für die Einflußnahme der LMO auf das politische Leben von entscheidender Bedeutung sind.

Geschichtsrevisionismus

Die LMO leugnet die Kriegsschuld Nazi-Deutschlands. Allerhöchstens wird eine »Mitschuld« Deutschlands am zweiten Weltkrieg zugegeben.

Das Argumentationsmuster ist dabei in etwa folgendes: Nach dem ersten Weltkrieg - in den das Deutsche Reich von den feindlichen Nachbarstaaten hineingetrieben worden sei - hätten die Siegermächte mit dem Versailler Vertrag erhebliche Gebiete von Deutschland abgetrennt. Das sei völkerrechtswidrig gewesen. Deutschland habe das auf Dauer natürlich nicht hinnehmen können. So habe sich 1939 nur »das Recht« seinen Weg gebahnt: Deutschland mußte sich zurückholen, was ihm gehörte. Zudem sei es weiterhin von aggressiven Nachbarn umgeben gewesen, und der zweite Weltkrieg sei daher eine Art Notwehraktion gewesen nach dem Motto: Angriff ist die beste Verteidigung (vor allem der deutsche Ausrottungsfeldzug gegen die Sowjetunion wird mit diesem Argument begründet).

Nach dem zweiten Weltkrieg, so die LMO, hätten dann die aggressiven, imperialistischen, sowieso schon immer antideutsch eingestellten Siegermächte Deutschland unter sich aufgeteilt. Auch dies seien völkerrechtswidrige Handlungen gewesen. Dabei habe sich der Haß auf alles Deutsche an unschuldigen Opfern ausgelebt.

Geschichtliche Abhandlungen nach diesem Strickmuster werden in ganzseitigen Artikeln oder zwei- bis dreiteiligen Fortsetzungsserien im »Ostpreußenblatt« veröffentlicht. Gängig sind in diesem Zusammenhang Schlagworte wie »Französischer Nationalismus«, »Polnischer Expansionismus« oder »Sowjetischer Imperialismus«. Die Eigenschaften, mit denen man großdeutsche Politik kennzeichnen kann, werden also den Nachbarstaaten angedichtet. Damit soll zusätzlich die »Unschuld« Deutschlands unterstrichen werden.

Diese Art von Geschichtsschreibung ist weder wissenschaftlich noch entspricht sie den Tatsachen. Sie ist aus der Sichtweise der LMO aber zwingend notwendig, um ihre aggressive Politik zu rechtfertigen. Wir kommen damit zum nächsten zentralen Eckpunkt landsmannschaftlicher Politik.

Gebietsrückforderungen und Territorialansprüche

Die Rückforderung der ehemaligen »deutschen Ostgebiete« ist in der bundesdeutschen Öffentlichkeit als das wesentliche Merkmal landsmannschaftlicher Politik bekannt. Die dokumentierten Auszüge aus der Satzung der LMO zeigen, daß dies richtig ist.

Verhängnisvoll wäre es aber, die Vertriebenenverbände als Ewiggestrige oder Weltfremde anzusehen. Ihre Zielsetzungen stimmen nämlich durchaus mit der herrschenden Rechtsprechung überein:

- Im April 1980 legte die LMO Rechtsverwahrung gegen die in den 70er Jahren abgeschlossenen Ostverträge ein: »...Ostpreußen ist ein Teil Deutschlands. Weder die Sowjetunion noch die Volksrepublik Polen haben einen rechtlichen, historischen, moralischen oder wie auch immer gearteten Anspruch auf dieses seit Jahrhunderten rechtmäßig von Deutschen bewohnte und gestaltete Land. (...) Sie erklärt, daß sie das ihnen und damit dem deutschen Volk durch willkürliche Gewalt angetane Unrecht nicht hinzunehmen bereit ist. Sie fordert die Wiederherstellung des Rechts als der einzigen dauerhaften Grundlage für ein friedliches Miteinander der Völker.« Mit diesen Worten wußte sich die LMO in grundsätzlicher Übereinstimmung mit den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und mit dem Bundesverfassungsgericht .

- Der Bundesvorstand der LMO stellt in einer »Entschließung zu den Volksgruppenrechten« vom Juli 1983 die »völkerrechtswidrige, faktische Annexion Ostpreußens durch die Sowjetunion und die Volksrepublik Polen« heraus und fordert die Bundesregierung auf, »die ihr durch das Grundgesetz und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7.Juli 1975 aufgegebene Schutzpflicht gegenüber diesen Deutschen (östlich der Oder/Neisse) mit Nachdruck wahrzunehmen.« Auf die von der Bundesregierung behauptete Schutzpflicht gegenüber den sogenannten deutschen Minderheiten sind wir bereits im letzten Teil des Kapitels »Einleitung« eingegangen.

- Die enge Zusammenarbeit der LMO mit der Bundesregierung betont Bundessprecher Wilhelm von Gottberg. Vor der »Ostpreußischen Landesvertretung« im November 1996 sagte er mit Blick auf die Kulturstiftung der Vertriebenen: »Die Schriften der Kulturstiftung (...) haben Schriften der östlichen Nachbarn, soweit sie einseitig und nationalistisch waren, entgegengewirkt. (...) Alle bisherigen Völkerrechtsberater des Auswärtigen Amtes benutzen diese Publikationen und haben nicht selten in Rechtsfragen und in Fragen des Volksgruppenschutzes daraus zitiert.«

Neue Möglichkeiten

Seit dem Anschluß der DDR 1990 und dem politischen Umbruch in den osteuropäischen Staaten sind die Grenzen offen. Kein Grund zum Zurücklehnen! Die LMO redet von Teilvereinigung. Die ehemalige DDR bezeichnet sie als Mitteldeutschland, um zu unterstreichen: Ostdeutschland wird weiterhin widerrechtlich von anderen Staaten besetzt.

Der Ton wird zunehmend drohender. Die Zeit scheint gekommen, weitere Zugeständnisse durchzusetzen. So hatneben anderen osteuropäischen Staaten auch Polen 1991 in einem Nachbarschaftsvertrag mit der BRD die Existenz einer nationalen deutschen Minderheit in Polen anerkannt und dieser weitgehende Kollektivrechte zugestanden. Die Verbände der deutschen Minderheit können seitdem eigene Abgeordnete ins polnische Parlament entsenden, sie sind dabei von der 5%-Sperrklausel ausgenommen.

Die deutschen Vereine erfahren eine massive finanzielle Förderung durch die Bundesregierung und ihre Mittlerorganisationen. Diese Sonderbehandlung einer völkisch definierten Gruppe im Ausland wird damit begründet, die Minderheitenrechte dieser Gruppe zu wahren.

In Wirklichkeit wird durch solche Maßnahmen aber die Integration dieser Minderheit im Nachbarstaat behindert. Vertreter von deutschen Minderheitenverbänden in Polen und Tschechien haben sich bereits über ihre zunehmende Vereinnahmung durch die Vertriebenenverbände beschwert . Diese Kritik wird von der Bundesregierung ignoriert. Sie unterstützt die LMO mit erheblichen Geldmitteln, ungeachtet dessen, daß Vertreter der LMO an Angehörige der deutschen Vereine in Polen Landkarten verteilen, in denen das ehemalige südliche Ostpreußen als »unter polnischer Verwaltung« stehend bezeichnet wird .

In der russischen Region Kaliningrad scheut die LMO den Schulterschluß und die Zusammenarbeit mit dort wühlenden deutschen Neofaschisten nicht . Wilhelm von Gottberg, Bundessprecher der LMO, berichtete im November 1995 vor der OLV optimistisch über den Stand des bereits Erreichten. Das »Ostpreußenblatt« druckte seine Rede mit dem Untertitel »Das nördliche Ostpreußen hängt an unserem Tropf« im Wortlaut ab .

Eintrittskarte für die EU ohne Volksgruppenrechte? Nein danke!

Die LMO verbreitet bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Stammtischparole, daß »Deutschland der Zahlmeister Europas« sei. Grundsätzlich vertritt sie aber keinen Anti-EG-Standpunkt. Im Gegenteil, sie ist für Durchlässigkeit der Grenzen, und zwar im Einklang mit den erhobenen Gebietsansprüchen. Wilhelm von Gottberg im November 1996: »Ich stelle fest, daß wir mit unserem Bemühen, die deutsche Souveränität über Ostpreußen zu erhalten, erfolglos waren. Wir haben vor einer europäischen Lösung in dieser Frage nie die Augen verschlossen. Ob diese europäische Lösung zukünftig zum Tragen kommen wird, bleibt abzuwarten.«

Für die Osterweiterung der EU fordert die LMO von den betreffenden Staaten unter anderem die Erfüllung folgender Mindestbedingungen: · uneingeschränktes Rückkehrrecht für die Vertriebenen bzw. ihre Nachkommen, · uneingeschränkte Eigentumsrechte, · umfassende Entschädigung und Wiedergutmachung für die Opfer der Vertreibung, · weitergehende Gruppenrechte für die »Deutschen Minderheiten«. · die Beteiligung der Vertriebenenverbände an den Verhandlungen zwischen der BRD und den osteuropäischen Staaten. Hierbei handelt es sich um Forderungen, an deren Konsensfähigkeit auf europäischer Ebene die Bundesregierung arbeitet. Diesem Ziel dient das im Dezember 1996 in Flensburg eröffnete »Europäische Zentrum für Minderheitenfragen« (EZM). Die Einrichtung des EZM erfolgte auf massives Beteiben der Bundesregierung .

Sollten die osteuropäischen Regierungen diese Forderungen anerkennen, so wäre dieser Forderungskatalog erweiterbar. Offen sprechen landsmannschaftliche Funktionäre aus, daß alle bestehenden Verträge keine endgültige Anerkennung des jetzigen Status quo bedeuten.

Nationalismus weist die LMO weit von sich. Im Gegenteil werden Staaten, die sich gegen die Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten wehren, des Nationalismus beschuldigt. In einer »Resolution: Kein nationalistisches Denken im Haus Europa« wurden z.B. der Republik Polen im November 1995 nationalistische Bestrebungen unterstellt. Der Hintergrund war folgernder: seit Anfang der 90er Jahre geben deutsche Konsulatsbeamte deutsche Pässe an Angehörige der deutschen Minderheit in Polen aus . Die polnische Regierung hatte dies als Einmischung in die inneren Angelegenheiten Polens bezeichnet und diese Personen richtigerweise als polnische Staatsbürger bezeichnet.

Vertriebenen-Kulturarbeit: »Die zweite Schlacht um den deutschen Osten«

Dem Themenbereich Kultur und Kulturarbeit werden im »Ostpreußenblatt« Woche für Woche mehrere Seiten gewidmet: · Bei mehr oder weniger bekannten Persönlichkeiten der deutschen Geschichte wird deren ostpreußische Abstammung hervorgehoben. Dabei werden schon mal Personen geehrt, die für eine humanistische, demokratische Gesellschaft nicht gerade Vorbildcharakter haben wie zum Beispiel preußische Kriegsoffiziere; oder Agnes Miegel, die als »Mutter Ostpreußens« glorifiziert wird, obwohl sie eine Verehrerin Adolf Hitlers war. · Ostpreußische Gedichte und Geschichten werden abgedruckt, Heimweh und Heimatbewußtsein soll erhalten bzw. erzeugt werden. · Kirchen, Ordensburgen und andere bedeutende Gebäude, die Deutsche im ehemaligen Ostpreußen gebaut haben oder bauen ließen, werden genauestens beschrieben. · Auf den Heimat- und Deutschlandtreffen der Vertriebenenverbände vermitteln Trachten-, Tanz- und Gesangsgruppen »ostdeutsche Kultur«.

Nach dem Abschluß der Ostverträge in den 70er Jahren sagte Dr. Hans Neuhoff, damaliger Generalsekretär des BdV: »Die Vertriebenen und ihre Verbände verlagern ihre Tätigkeit verstärkt auf die Kulturarbeit, nicht zuletzt weil dort die zweite Schlacht um den deutschen Osten stattfindet« .

Das offizielle Staatsverständnis der BRD geht davon aus, daß eine »ostdeutsche Kultur« weiterhin besteht . Eine Persönlichkeit, die für die BRD so herausragend ist, daß sie im November 1996 mit dem »Großen Verdienstkreuz mit Stern des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland« ausgezeichnet wurde, erklärte 1987 die zentrale Bedeutung der Vertriebenenkulturarbeit: »Wer den Nachweis erbringen will, wie deutsch Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße, wie deutsch die Sudetendeutschen, wie deutsch die Deutschen in den deutschen Siedlungsgebieten waren und sind, bedarf der Objektivierung der Beweise, und diese Möglichkeit eröffnet die ostdeutsche Kultur.« Das Zitat stammt von Dr. Herbert Hupka, Vorsitzender der Landsmannschaft Schlesien, zugleich Vorstandsmitglied im Bund der Vertriebenen. Bundesinnenminister Kanther sagte anläßlich der Feierstunde am 6.11.1996, daß »Dr. Hupka bereits in den Jahren 1980 und 1986 für seine Verdienste als Mitglied des Deutschen Bundestages sowie für seine herausragende Tätigkeit in Vertriebenenorganisationen durch Verleihung des Verdienstkreuzes 1. Klasse sowie des Großen Verdienstkreuzes ausgezeichnet wurde.« So weiß die Bundesregierung obiges Zitat zu würdigen.

Die Bedeutung der Kulturarbeit ist also, daß Ansprüche auf Gebiete der östlichen Nachbarstaaten nicht mit purem Expansionsdrang begründet werden müssen: Man kommt nicht als imperialistischer Eroberer, sondern als Schaffer und Bewahrer der »angestammten östlichen Kultur«, die schließlich »seit Jahrhunderten deutsch« ist.

Daß diese »ostdeutsche Kultur« auf dem Stand von 1945 stehengeblieben ist und in der landsmannschaftlichen Presse im allgemeinen auf Vorkriegsfotos gezeigt wird, ist dabei zwangsläufig. Denn logischerweise hat sich die Kultur in den ehemaligen deutschen Ostgebieten seit 1945 mit der Zugehörigkeit zu anderen Staaten auch entsprechend anders entwickelt. Gerade dies wird aber von den Revanchisten entweder verneint oder unterschlagen.

Zusammenfassend kann man sagen: Mit der - beschriebenen - verfälschenden Umdeutung der deutschen Geschichte (sprich: Geschichtsrevisionismus) und der Betonung »ostdeutscher Kultur« rechtfertigt die LMO - wie alle anderen landsmannschaftlichen Vertriebenenverbände auch - Ansprüche auf die ehemaligen »deutschen Ostgebiete«. Keineswegs vertreten sie jedoch »ewiggestrige« Standpunkte. Sie agieren flexibel, entwickeln unterschiedliche Modelle zur »Zukunft der Ostgebiete«. Gleichzeitig attackieren sie permanent bestehende Grenzen und internationale Verträge als »Unrecht«. Alle Bemühungen in dieser Richtung bezwecken, den Einfluß und die Dominanz deutscher Politik und Wirtschaft auf die »Ostgebiete« und weitere Gebiete Osteuropas herzustellen bzw. zu vergrößern, verschleiert als Bewahrung bzw. Wiederaufbau der »angestammten deutschen Kultur«.


»Die Kreisgemeinschaft Goldap schätzt sich glücklich, die Wertschätzung der obersten Führung der Landsmannschaft Ostpreußen zu genießen.«

Der Kreisvertreter der KG Goldap, Stephan Grigat, bei der Feierstunde des Heimattreffens 1994


Auszug aus der Satzung der Landsmannschaft Ostpreußen e.V.
(in der Fassung von 1994)

PRÄAMBEL
Die Landsmannschaft Ostpreußen ist der Zusammenschluß der Ostpreußen und setzt Ostpreußen in seiner Gesamtheit und in seinen Stadt- und Landkreisen fort. Sie fordert für die angestammte ostpreußische Heimat, von der die Ostpreußen seit dem Jahre 1945 unter Bruch des Völkerrechts und Verletzung der Menschenrechte getrennt sind, die Wiederherstellung des vor der Vertreibung und Okkupation bestehenden staatsrechtlichen Rechtsstandes. Sie erstrebt das Recht auf Selbstbestimmung und das Recht auf die Heimat als ein jedem Volk unantastbares Recht in dem Bewußtsein, daß ein menschenwürdiges und friedliches Zusammenleben der Völker nur auf dem Boden des Rechts, nicht der Gewalt möglich ist.

ARTIKEL 2
1. Zweck und Aufgaben
1.1 Die Landsmannschaft erstrebt die Wiedervereinigung Ostpreußens mit ganz Deutschland in Frieden und Freiheit.
1.2 Die Landsmannschaft wirkt an den politischen, kulturellen und sozialen Fragen unserer Zeit mit.
1.3 Die Landsmannschaft vertritt Ostpreußen und seine Menschen. Sie pflegt die Werte ostpreußischer Geschichte und Kultur.
1.4 Die Landsmannschaft ist überparteilich und überkonfessionell.

ARTIKEL 4
2. Korporative Miglieder
2.1 Als korporative Mitglieder gehören der Landsmannschaft an:
2.2 Die Heimatkreisgemeinschaften; sie setzen die ostpreußischen Stadt- und Landkreise fort.
2.3 Die Landesgruppen; sie fassen die ostpreußischen Gruppen in den Ländern der Bundesrepublik zusammen. Diese Mitglieder sind ihrem Wesen nach untrennbare Glieder der Ostpreußen verkörpernden und ihrerseits die Provinz fortsetzenden Landsmannschaft Ostpreußen.
3. Einzelmitglieder
3.1 Persönlichkeiten, die mit einer Aufgabe betraut werden, können durch Beschluß der Landesvertretung als Einzelmitglied aufgenommen werden.